Bewilligung für Installationsarbeiten:
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert
oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine
Installationsbewilligung des Inspektorates. Für den Erwerb einer eingeschränkten Installationsbewilligung bieten wir prüfungsvorbereitende Kurse an.
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Betriebselektrikerbewilligung nach Art.13 NIV - Prüfungsvorbereitung
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Bewilligung für
Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art.14 NIV - Prüfungsvorbereitung
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Bewilligung für Installationsarbeiten an
Photovoltaikanlagen nach Art.14 NIV - Prüfungsvorbereitung
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Anschlussbewilligung nach Art.15 NIV-
Prüfungsvorbereitung